Die Kleingartenfamilie vereinigt weltweit Menschen mit ähnlichen Interessen und Zielen. In der "Fédération Internationale des Jardins Familiaux" sind derzeit 13 nationale Verbände mit über 2 Millionen Kleingartenfamilien vereinigt. Durch den Austausch von Erfahrungen wird die Idee des Kleingartenwesens gefestigt und gefördert.

 

The National Society of Allotment and Leisure Gardeners (NSALG)

The National Allotment Society, wie sich der Verband selbst in Kurzform nennt, vertritt die Rechte und Interessen der Kleingärtnergemeinschaft im Vereinten Königreich. Während den letzten hundert Jahre hat der Verband mit den Regierungen auf nationaler und lokaler Ebene sowie mit Organisationen und Eigentümern zusammen gearbeitet, um Kleingärten für alle zu schaffen, zu fördern und zu schützen. Er ist ein gemeinnütziger Verband, der als Genossenschaft laut dem Cooperative Community Benefit Act 2014 registriert wurde.

Der Verband schließt mehr als ein Drittel aller Kleingärten in Großbritannien zusammen. Der NSALG deckt hauptsächlich England und Wales ab, hat aber zunehmend Mitglieder aus Schottland und Nordirland. Die ca. 122.000 Mitglieder sind in ca. 2500 Vereinen organisiert, aber umfassen auch über 1000 Einzelmitglieder sowie lokale Behörden, Schulen, Landbesitzer und Mitglieder auf Lebenszeit.

Der Verband ist als Vertreter der Kleingartenbewegung sowohl von Regierungsorganisationen und großen NGO‘s, als auch von den Medien anerkannt. Dies ermöglicht ihm, die Interessen und Belange seiner Mitglieder auf offizieller und inoffizieller Ebene zu vertreten.

Organisation und Geschichte

Die National Society of Allotment and Leisure Gardeners Ltd wurde 1930 durch den Zusammenschluss der Allotments Organization Society und der National Union of Allotment Holders gegründet.

Der Ursprung geht auf das Jahr 1901 als Genossenschaft der Mitglieder zurück. Einzelmitglieder und Mitglieder auf Lebenszeit erhalten jeweils eine 10-Pence-Aktie und haben das Recht, bei unserer Jahreshauptversammlung abzustimmen. Verbände, lokale Behörden, Bezirkskörperschaften und Verbände haben ebenfalls eine Stimme pro Gruppe.

Der größte Teil der Kleingärten ist kommunales Eigentum. Die Gemeinden sind laut dem Kleingartengesetz von 1908 (Small Holdings and Allotments Act) verpflichtet, Kleingärten zur Verfügung zu stellen. Die restlichen elf Prozent gehören Privateigentümern.

Die Kleingärten sind ausschließlich für den Anbau von Obst und Gemüse bestimmt. Einige Kleingärtner züchten aber auch Geflügel und Kaninchen auf ihren Parzellen. Das ist jedoch nur möglich, wenn die lokalen Bestimmungen dies erlauben. Einige Kleingärten haben einen Wasseranschluss. Es dürfen Lauben, Gewächshäuser und Folientunnels auf den Parzellen errichtet werden. Vorübergehendes oder gar dauerhaftes Wohnen ist nicht erlaubt.

Aufgaben und Aktivitäten

Der Kleingärtnerverband berät die Regierung, wenn gesetzlich geschützte Kleingärten abgeschafft werden sollen. Er ist Teil des offiziellen Beratungsprozesses. Viele Anlagen konnten dadurch erhalten werden.

Der NSALG verfügt über eine eigene Rechtsschutzabteilung für alle Belange, die das Kleingartengesetz betreffen, für das Vertrags- und Strafrecht sowie den Umwelt- und Verbraucherschutz. Er hilft beim Abschließen von Pachtverträgen, bei Verwaltungsprozeduren, bei Problemen mit der Kleingärtnergesetzgebung und bei Raumplanungsverfahren. Er steht in ständigem Kontakt mit den lokalen Regierungen.

Ein Netzwerk von zehn regionalen Vertretern und Beratern bietet den lokalen Vereinen Hilfe an bezüglich einer angepassten Verwaltung, einem verbesserten Zugang für alle zu den Anlagen, bei Spendensuche für die Entwicklung der Gartenanlagen und bei Projekten. Sie unterstützen die Schulung von Vereinen und helfen bei der Anpassung von Statuten und Pachtverträgen. Diese lokalen Vertreter verhandeln mit Privateigentümern, um von diesen Flächen für Kleingärten zu erhalten, die direkt an die lokalen Behörden oder an die Vereine verkauft oder verpachtet werden.

Die nationale Kleingärtnerstiftung ist eine Wohltätigkeitsorganisation. Ihr Hauptziel besteht in der Naturerziehung, in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Kleingärten und in der Verbreitung von Informationen über das Kleingartenwesen.

Des Weiteren hat der Verband zahlreiche Publikationen über Themen wie z. B.  Selbstverwaltungsprojekte, Pachtverträge oder das Verhältnis Eigentümer Mieter herausgegeben. Er hat eine sehr weitgefächerte Homepage, veröffentlicht viermal im Jahr eine Verbandszeitschrift sowie ein digitales Informationsschreiben.

In der jährlich stattfindenden nationale Kleingartenwoche wird die Öffentlichkeit eingeladen, die Vorteile des Kleingartenbaus zu genießen und zu sehen.

Mitarbeiter, Regionalvertreter und Mentoren nehmen das ganze Jahr über an einer Reihe von Gartenbaumessen teil.

The National Allotment Society (NSALG)

O'DellHouse/Hunters Road,
GB-Corby, Northhamptonshire NN17 5JE

Homepage: www.nsalg.org.uk

 

Facebook: Nationalallotmentsociety

Youtube: National Allotments Week

 

Fédération Internationale des Jardins Familiaux: Großbritannien


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