Alternativen für Kleingärtner

Die Zeichen der Zeit stehen aus mehreren Gründen für den Ausstieg aus Heizungssysteme mit fossilen Energieträgern. Der Schutz des Klimas, die begrenzte Verfügbarkeit und die Abhängigkeit vom Weltmarkt sind dafür in erster Linie ausschlaggebend.

Kleingartenanlagen sind bei der Wahl ihrer Heizsysteme aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten noch weit mehr eingeschränkt als andere Eigenheimbesitzer. Laut Wiener Kleingartengesetz ist die Errichtung von Abgasanlagen für feste oder flüssige Brennstoffe verboten. Und das hat einen guten Grund, wenn man darann denkt wie eng zusammenstehen die Gebäude sind und wie sehr sich die Erreichbarkeit der Parzellen auf den teils schmalen Wegen im Notfall gestalten würde. Somit nützen fast alle Kleingartenhäuser Gas und Strom zum Heizen.   

Neue Kleingartenhäuser werden meist bereits mit alternativen Heizlösungen wie Wärmepumpen und zusätzlichen Photovoltaikanlagen geplant und umgesetzt. Doch wenn Sie ein bestehendes Haus haben, stellt sich unweigerlich die Frage, wie lange sie es noch für sich und ihre Familie weiternutzen wollen? Diese zu tiefst individuelle Frage ist unter den Beteiligten sicher nicht eifach zu beantworten. Die aktuellen Bundes- und Landesförderungen sind aber ein idealer Zeitpunkt um sich jetzt dieser Frage zu stellen und die notwendigen Schritte einzuleiten um die Energiewende auch in ihrem Garten einzuleiten.

In all unseren Medien versuchen wir die Kleingartenfamilie auf diesem Weg zu unterstützen und mit den neuesten Informationen zu versorgen.

Bisherige Richtlinien

Bisher besagten Richtlinien, ein Haus ist nur dann förderungswürdig, wenn Fenster, Eingangstür und Fassade den Dämmbestimmungen entsprechen. Weiter war festgelegt, dass z.B. Wärmepumpen nur dann gefördert werden, wenn deren Vorheiztemperatur 40° Celsius nicht übersteigt – dies hätte Boden- und Wandheizungen vorausgesetzt. Und dazu kam, dass eine Förderung oft nur dann gewährt wurde, wenn eine Photovoltaikanlage verwendet wird, die allerdings auch extra gefördert wird – derzeit erspart man sich hier zumindest die Mehrwertsteuer. Die Förderbestimmungen haben sich mit März 2024 geändert. Viele Ausschließungsgründe für Kleingärtner sind zwar nicht mehr vorhanden, allerdings sind sie nicht einfacher geworden.

Neue Richtlinien

Die geänderten Bestimmungen beziehen sich nun auf eine Gesamtsanierung und nicht nur auf die einzelnen „Bausteine“.

Da in vielen unserer Häuser wegen der speziellen Infrastruktur nur Gasthermen oder Elektroheizungen existieren, sind die Alternativen zum Beheizen gering, und deswegen sind wir auch bei der Umstellung auf alternative Systeme, auf Förderungen angewiesen. Bei Neubauten ist das Problem kaum bis nicht vorhanden, da ist das planerisch wie finanziell gut machbar. Größer ist das Problem bei älteren Häusern, die vor 2006 gebaut wurden, denn ab da kam mit dem Energie ausweis ein Gesetz, dass die Dämmung und damit auch die Wertigkeit von Häusern regelte bzw. vorschrieb.

Uns Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern ist schon bewusst, dass aus Umwelt- wie auch aus politischen und finanziellen Gründen der Umstieg auf neue Technologien in relativ kurzer Zeit vernünftig und notwendig ist. Und die große Mehrheit sieht das auch nicht als Willkürakt – allerdings mit einem skeptischen Blick auf oft unzureichende Informationen.

Übrigens geht es nicht nur um notwendige Förderungen, sondern auch um Gesetze. Es nützt z.B. wenig, wenn ÖNormen die Aufstellung einer Wärmepumpe regeln, wenn sich um die Bestimmungen nicht einmal die beauftragte Firma kümmert.

Aus diesem Grund sind wir gerade dabei, für Sie Informationen aus den Bereichen Technik (sprich Firmen), Finanzierung und Politik (sprich Gesetze und Förderungen) zusammenzutragen – was gar nicht so einfach ist. Denn es gibt neue Regeln und Zugänge bei und zu Förderungen, und auch die müssen wieder „studiert“ und in manchen Fällen auch erst gefunden werden.

Weiterführende Informationen

zu den Themen Sanierung, Förderung und Energiewende

haben wir für Sie unter folgendem Link zusammengestellt:

 

www.kleingaertner.at/sanierungsoffensive2024

Jetzt ist ein günstiger Moment

Eines kann jedenfalls gesagt werden: JETZT ist ein besonders günstiger Moment, um einen eventuellen Umstieg anzupeilen, da von den Regierenden viel Unterstützung für die Sanierungsoffensive 2024 bereitgestellt wurde. An Bundesmittel standen Anfang März noch 1.222 Mio. Euro für Förderungen zur Verfügung. Daher gilt es, sich bei Interesse rechtzeitig Förderungen zu sichern!

Der beste Weg dahin ist die Sanierungsberatung „HausKunft“ der Stadt Wien, bei der man, nach Terminvereinbarung, speziell auf die jeweiligen Gegebenheiten des einzelnen Gebäudes tatsächlich Informationen und Beratung bekommt, ohne sich auf die Versprechungen einer einzelnen Firma verlassen zu müssen.
Eine zukunftsorientierte Sanierung muss viele Faktoren und Schritte miteinbeziehen.

Eine solches Sanierungskonzept umfasst:

  • Umfassende thermisch-energetische Sanierung.
    Die Energieeffizienz wird unter anderem durch die Dämmung der Gebäudehülle, Geschossdämmung, Leitungsdämmung, Fenster und Türen sowie eine effiziente haustechnische gesteigert.
  • Umstellung auf alternatives Energiesystem
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnkomforts / Nutzflächenerweiterung
  • Erstellung eines Energieausweis
  • Kostenschätzung inklusive Förderungsberatung
  • Unterstützt bei der Suche nach qualifizierten Fachleuten

 

https://www.hauskunft-wien.at

Auch wenn die zu erwartenten Einsparungen bei den zukünftigen Energiekosten garantiert sind, stellt sich trotz Bundes- und Landesförderungen die Frage nach der Finanzierung. Auch in diesem Punkt sind die Kleingärtner gegenüber anderen Eigenheimbesitzern im Nachteil.

Durch den Pachtgrund fehlt es oft an Sicherheiten für eine Finanzierung und die Banken sind durch EU-Richtlinien an gewisse Vorgaben gebunden. Doch auch in diesem Punkt sind Lockerungen angedacht, welche sich für die Kleingartenfamilie positiv auswirken sollten. Details können wir aktuell noch nicht weitergeben, aber werden dies so rasch wie Möglich in unseren Medien nachreichen. Die Sanierungsberatung kann sie aber auch in diesem Punkt mit den aktuellsten Informationen versorgen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, wenn sie ein bestehendes Kleingartenhaus ihr eigen nennen dürfen, sollten Sie sich so rasch wie möglich mit der Frage nach einem zukunftsorientiertem Umstieg auf alternative Heiz- und Energieformen beschäftigen. Die aktuellen Förderungen sind günstig aber begrtenzt. Leider erfordert so ein Projekt, tiefer in die Materie einzutauchen, doch gibt es Hilfestellungen durch Sanierungsberatungen. Nutzen Sie diese für sich und die zukünftigen Generationen der Kleingartenfamilie.

 

Artikel von Friedrich Hauk und Thomas Gindl (Quelle: Kleingärtner 04/24 Seite 44f)


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